Legalzession bei Personenversicherung - Beweislast für Voraussetzung des 5 VersVG und für Dissens : OGH 7 Ob 39/86 v.11.9.1986 - VersVG: 1, 5, 67

Auch eine Personenversicherung (1 Abs.1 VersVG) kann eine Schadensversicherung sein soweit sie als solche gestaltet ist, gilt 67 VersVG.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Auch eine Personenversicherung (1 Abs.1 VersVG) kann eine Schadensversicherung sein soweit sie als solche gestaltet ist, gilt 67 VersVG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog