Das Lohnrisiko bei Smog-Alarm : Unmöglichkeit oder Annahmeverzug oder Kurzarbeit nach Abschied von der Betriebsrisikolehre

Wenn Arbeitnehmer infolge von Verkehrs-oder Betriebsverboten aufgrund von Smog-Alarm ihren Arbeitsplatz nicht erreichen oder dort ihre Arbeitsleistung nicht erbringen können, so liegt nach den Regeln des BGB ein Fall nicht zu vertretender Unmöglichkeit vor, mit der Folge des Verlusts des Lohnanspruc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1987; Nr 8; S 401-410)
VerfasserIn: Ehmann, Horst
Ort / Verlag / Datum:18.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
614.71/.76 Luftverschmutzung
347.56 Haftpflicht, berufliche
331.96 Arbeitsmarktverwaltung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-560289 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage