Sozialhilfeempfänger in gemeinnütziger Arbeit

Durch das Bundessozialhilfegesetz gewährt der Staat den Hilfesuchenden einen Rechtsanspruch auf Unterstützung. Eine angemessene und zumutbare 'Gegenleistung' durch diejenigen, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen, entspricht durchaus den Grundzügen eines Sozialstaats.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Arbeitgeber (1986; Nr 18)
VerfasserIn: Fink, Ulf
Ort / Verlag / Datum:12.09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
351.84 Wohlfahrtsstaat
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe Dokument Nr. A-559564 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage