AtomsperrG - entschädigungslose Alleintragung der Nachteile eines gesetzlichen Betriebsverbotes - Gleichheitssatz : VfGH G 224/85 v.20.3.1986

Der Gesetzgeber des AtomsperrG ist nicht gehalten, die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaften durch Gewährung einer Entschädigung an die zunächst betroffene Gesellschaft, in einem ganz bestimmten Sinn zu gestalten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Juristen-Zeitung (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
347.513 Schadenersatz
621.31 Elektrizitätswirtschaft
621.039.5 Kernreaktoren
34.038 Rechtsprechung
Region:Niederösterreich
Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Gesetzgeber des AtomsperrG ist nicht gehalten, die wirtschaftliche Lage der Gebietskörperschaften durch Gewährung einer Entschädigung an die zunächst betroffene Gesellschaft, in einem ganz bestimmten Sinn zu gestalten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog