Sachwalterschaft : OGH 8 Ob 543/85 v.18.4.1985 - 273, 283 ABGB 15 Abs.1 AussStrG

Andere Hilfe iS des 273 Abs.2 ABGB ist als ein Beitrag zur Verwirklichung einer bestimmten Willensbildung der behinderten Person nur möglich, wenn diese noch zu eigenem Handeln fähig ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Notariats-Zeitung (1987; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.155 Entmündigung
347.919 Ausserstreitverfahren
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Andere Hilfe iS des 273 Abs.2 ABGB ist als ein Beitrag zur Verwirklichung einer bestimmten Willensbildung der behinderten Person nur möglich, wenn diese noch zu eigenem Handeln fähig ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog