Schadenersatzpflicht bei gerichtlicher Bestreitung eines Anspruches : OGH 4 Ob 148, 149/84 v.14.1.1986 - ABGB: 1295, 1298, 1324
Die gerichtliche Bestreitung eines Anspruches zieht nur dann eine Schadenersatzpflicht nach sich, wenn der Bestreitende bei gehöriger Aufmerksamkeit die Aussichtslosigkeit seiner Prozessführung hätte erkennen können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1987; Nr 8)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 18.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.513 Schadenersatz
347.9 Prozessverfahren 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz | Dokument Nr. A-558343 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |