Wesentliche Änderungen durch 'Vorabzustimmungen' - ein neues Instrument des Atomrechts?

Das gesetzliche Verbot, atomtechnische Anlagen ohne Erlaubnis zu errichten, zu betreiben oder wesentlich zu verändern, wird nur durch eine Genehmigung nach 7 AtomG beseitigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1987; Nr 2; S 65-72)
VerfasserIn: Rossnagel, Alexander
Ort / Verlag / Datum:15.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.777.51 Atomrecht
35.07 Verwaltung, öffentliche
351.824.1 Gewerbeordnung
614.7 Immissionen
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.777.51 Atomrecht Dokument Nr. A-558158 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage