Kindererziehungszeiten auch für Ältere

Nach dem Referentenentwurf sollen die Frauen unabhängig davon, ob sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder nicht, für jedes Kind denselben Betrag erhalten, den grundsätzlich auch die jüngeren Mütter bekommen. 1987 wird der monatliche Zuschlag rund 27 Mark betragen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Sozialpolitische Nachrichten (1987; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:02.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Ersatzzeiten
396.5 Frauenarbeit
372 Kindererziehung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach dem Referentenentwurf sollen die Frauen unabhängig davon, ob sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder nicht, für jedes Kind denselben Betrag erhalten, den grundsätzlich auch die jüngeren Mütter bekommen. 1987 wird der monatliche Zuschlag rund 27 Mark betragen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog