26 Z.2 AngG : OGH 4 Ob 60/85 v.13.5.1986
Einmaliger Verzug mit der Auszahlung der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung von 3,5 % des letzten Bruttobetrages, wobei dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, dass die Erhöhung mit dem nächsten Monatsgehalt nachgezahlt werde, ist kein Grund zum vorzeitigen Austritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (1987; Nr 1/2; S 63-64)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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