26 Z.2 AngG : OGH 4 Ob 60/85 v.13.5.1986

Einmaliger Verzug mit der Auszahlung der kollektivvertraglichen Gehaltserhöhung von 3,5 % des letzten Bruttobetrages, wobei dem Arbeitnehmer mitgeteilt wird, dass die Erhöhung mit dem nächsten Monatsgehalt nachgezahlt werde, ist kein Grund zum vorzeitigen Austritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (1987; Nr 1/2; S 63-64)
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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