Frühe Frauenrente mit Grundgesetz vereinbar : Karlsruhe: Ausgleich für typische Nachteile

Die unterschiedliche Festsetzung des Rentenalters, das für Männer in der Regel mit 65, für Frauen dagegen mit 60 Jahren beginnt, verstösst nicht gegen das Grundgesetzgebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau / Solange Frauen (und vor allem Mütter) seltener eingestellt werden, höher qualifiziert...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:18.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Passive Person:Blüm, Norbert
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Ruhensbestimmungen
396 Frauenfrage
331.13 Altersgrenze
368.43 Pensionsversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
396.5 Frauenarbeit
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 396.1 Frauen: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-557709 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage