Frühe Frauenrente mit Grundgesetz vereinbar : Karlsruhe: Ausgleich für typische Nachteile
Die unterschiedliche Festsetzung des Rentenalters, das für Männer in der Regel mit 65, für Frauen dagegen mit 60 Jahren beginnt, verstösst nicht gegen das Grundgesetzgebot der Gleichberechtigung von Mann und Frau / Solange Frauen (und vor allem Mütter) seltener eingestellt werden, höher qualifiziert...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1987)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 18.02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Passive Person: | Blüm, Norbert
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Klassifikation: | 396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Ruhensbestimmungen 396 Frauenfrage 331.13 Altersgrenze 368.43 Pensionsversicherung (SV) 34.038 Rechtsprechung 396.5 Frauenarbeit |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 396.1 Frauen: Gleichberechtigung | Dokument Nr. A-557709 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |