Ausnahmen sollen Ausnahme sein : Schwieriger Interessenausgleich bei Grunderwerbsteuerreform

60.000 Grunderwerbsteuerfälle pro Jahr, von denen schliesslich aber nur etwa 96.000 Fälle dem Fiskus Einnahmen bringen. 40 bis 42 %, die von Ausnahmenregelungen profitierten. Diese Situation lag dem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zugrunde, mit dem der Grundtatbestand der...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1987)
Ort / Verlag / Datum:18.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Grunderwerbssteuer
336.2 Steuerreform
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:60.000 Grunderwerbsteuerfälle pro Jahr, von denen schliesslich aber nur etwa 96.000 Fälle dem Fiskus Einnahmen bringen. 40 bis 42 %, die von Ausnahmenregelungen profitierten. Diese Situation lag dem kürzlich ergangenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs zugrunde, mit dem der Grundtatbestand der Grunderwerbsteuer mit 30. November 1987 aufgehoben wurde. Spätestens mit 1. Dezember des heurigen Jahres muss die Grunderwerbsteuer vom Gesetzgeber neu geregelt sein.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog