Rauchverbot im Bundesdienst : USA
Vom 8. Februar 1987 ab sollen in allen Bundesverwaltungen Rauchverbote gelten. Diese sollen auch Gemeinschaftsräume umfassen, wie Empfangshallen, Aufzüge, Konferenzsäle und Sitzungszimmer. Doch sollen besondere Räume eingerichtet werden, in denen geraucht werden darf.
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Veröffentlicht in: | Bundesarbeitsblatt (1987; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 02.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.761 Rauchverbot
613.84 Rauchen 35.08 Dienst, öffentlicher 613.8 Psychohygiene |
Region: | USA
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vom 8. Februar 1987 ab sollen in allen Bundesverwaltungen Rauchverbote gelten. Diese sollen auch Gemeinschaftsräume umfassen, wie Empfangshallen, Aufzüge, Konferenzsäle und Sitzungszimmer. Doch sollen besondere Räume eingerichtet werden, in denen geraucht werden darf. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |