Von Shampoos und Cremes droht Krebsgefahr : Bundesgesundheitsamt fordert Kosmetika-Hersteller auf, keine sekundären Amine zu benutzen

Die Länder der Europäischen Gemeinschaft haben sich in Brüssel noch nicht auf eine einheitliche Form der Inhaltsangabe einigen können, die für den Handel wichtig ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1987)
VerfasserIn: Loff, Birgit
Ort / Verlag / Datum:07.02.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:616-006 Krebs
338.45:66 Industrie, chemische
668.58 Körperpflegemittel
347.45 Konsumentenschutz
Region:EG
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