Bindung des Richters an Grundrechte im Arbeitsrechtsstreit : BVerfG v.23.4.1986

Eine Bindung des Richters an die Grundrechte kommt bei der streitentscheidenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Privatrechts (hier: Auslegung von Sozialplänen) nicht unmittelbar, wohl aber insoweit in Betracht, als das Grundgesetz in seinen Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufg...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1987; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.131 Rechtsstaat
34.038 Rechtsprechung
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Bindung des Richters an die Grundrechte kommt bei der streitentscheidenden Tätigkeit auf dem Gebiet des Privatrechts (hier: Auslegung von Sozialplänen) nicht unmittelbar, wohl aber insoweit in Betracht, als das Grundgesetz in seinen Grundrechtsabschnitt zugleich Elemente objektiver Ordnung aufgerichtet hat, die auch das Privatrecht beeinflussen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog