Nebenerwerbsbauern : VGH 86/14/0042 v.21.10.1986
Helfen nahe Angehörige nur morgens und abends - vor und nach der Arbeitszeit im Gewerbebetrieb - in der Landwirtschaft mit, so ist der Rahmen familienhafter Mitarbeit noch keinesfalls überschritten und die Entlohnung ihrer Arbeitsleistung im Gewerbebetrieb kann voll abgesetzt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1987)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.01.1987 |
Erscheinungsjahr: | 1987 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Einkommensteuer
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende 323.325 Bauern 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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