Nebenerwerbsbauern : VGH 86/14/0042 v.21.10.1986

Helfen nahe Angehörige nur morgens und abends - vor und nach der Arbeitszeit im Gewerbebetrieb - in der Landwirtschaft mit, so ist der Rahmen familienhafter Mitarbeit noch keinesfalls überschritten und die Entlohnung ihrer Arbeitsleistung im Gewerbebetrieb kann voll abgesetzt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1987)
Ort / Verlag / Datum:23.01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
3-057.5 Familienangehörige, mithelfende
323.325 Bauern
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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