Bindung der Gerichte an Zustimmung zu Invalidenkündigung : OGH 4 Ob 168/85 v.15.7.1986 - IEG: 8 Abs.2

Den Gerichten steht eine Überprüfung der Gesetzmässigkeit der Bescheide der Behörde, die über die Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Invaliden zu entscheiden hat, nicht zu.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1987; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:01.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Den Gerichten steht eine Überprüfung der Gesetzmässigkeit der Bescheide der Behörde, die über die Zustimmung zur Kündigung eines begünstigten Invaliden zu entscheiden hat, nicht zu.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog