Diebstahlhaftung des Arbeitgebers bei versperrbaren Spinden : AG Wien 6 Cr 547/86 v.19.9.1986

Stellt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern versperrbare Spinde zur Verfügung, erfüllt er seine Verpflichtung nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz / Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Zugangstüre zum Spindraum zu versperren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:23.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.823 Arbeitsschutz
343.711 Diebstahl
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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