Beidseitiges Verschulden an vorzeitiger Lösung des Dienstverhältnisses : OGH 14 Ob 130/86 v.16.9.1986
Ist die Unterzeichnung mit drei Kreuzen keine Provokation, kann sie auch nicht als Mitverschulden an einer Entlassung im Sinne des 32 AngG gewertet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 19.12.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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