Beidseitiges Verschulden an vorzeitiger Lösung des Dienstverhältnisses : OGH 14 Ob 130/86 v.16.9.1986

Ist die Unterzeichnung mit drei Kreuzen keine Provokation, kann sie auch nicht als Mitverschulden an einer Entlassung im Sinne des 32 AngG gewertet werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:19.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist die Unterzeichnung mit drei Kreuzen keine Provokation, kann sie auch nicht als Mitverschulden an einer Entlassung im Sinne des 32 AngG gewertet werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog