Genfer Flüchtlingskonvention / Art.17 und 24: Verhältnis der Konvention zum Ärztegesetz : OGH 4 Ob 117/84 v.28.1.1986
Der 3 Abs.2 Ärztegesetz (jetzt: 16 Abs.2 Ärztegesetz 1984), ist seinem Wesen nach keine Massnahme der 'Arbeitsgesetzgebung' im Sinne des Art.24 der Genfer Flüchtlingskonvention.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (1986; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 614.23 Ärzte
341.241 Abkommen, internationale 325.25 Flüchtlinge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der 3 Abs.2 Ärztegesetz (jetzt: 16 Abs.2 Ärztegesetz 1984), ist seinem Wesen nach keine Massnahme der 'Arbeitsgesetzgebung' im Sinne des Art.24 der Genfer Flüchtlingskonvention. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |