Anfechtbare Rechtshandlung iSd IESG : VwGH 82/11/0387 v.26.6.1985 - IESG: 1 Abs.3 Z.1 (vor Nov. BGBl 395/1986)

Eine anfechtbare Rechtshandlung iSd 1 Abs.3 Z.1 IESG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von der Absicht des Arbeitgebers, durch eine Vereinbarung, aus der Ansprüche iSd 1 Abs.2 IESG resultieren, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu belasten, wusste oder wissen musste.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1986; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:17.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
343.721 Betrug
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine anfechtbare Rechtshandlung iSd 1 Abs.3 Z.1 IESG liegt vor, wenn der Arbeitnehmer von der Absicht des Arbeitgebers, durch eine Vereinbarung, aus der Ansprüche iSd 1 Abs.2 IESG resultieren, den Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu belasten, wusste oder wissen musste.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog