16 Abs.1 Z.3 MRG: Erhebliche Eigenmittel, 44, 16 Abs.2 Z.4 MRG: Anzeigepflicht : OGH 5 Ob 129/86 v.8.7.1986

Bei Beantwortung der Frage, ob die im 44 Abs.2 Z.1 MRG normierte Voraussetzung für ein Ermässigungsbegehren des Hauptmieters vorliegt, ist demnach davon auszugehen, dass 16 MRG bereits im Zeitpunkt der Mietzinsvereinbarung gegolten hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1986; Nr 21; S 394-400)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.541 Mietzins
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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