Keine Liebhaberei bei Verlusten infolge wirtschaftlicher Zwangsmassnahmen : VGH 84/13/0039 v.24.9.1986

Ständige Verluste aus einer Tätigkeit lassen diese zu steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei werden. Dieser Grundsatz trifft aber nicht zu, wenn die Erzielung von Gewinnen bzw. Einnahmenüberschüssen durch wirtschaftliche Zwangsmassnahmen des Gesetzgebers verhindert wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Einkommensteuer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ständige Verluste aus einer Tätigkeit lassen diese zu steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei werden. Dieser Grundsatz trifft aber nicht zu, wenn die Erzielung von Gewinnen bzw. Einnahmenüberschüssen durch wirtschaftliche Zwangsmassnahmen des Gesetzgebers verhindert wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog