Bemessungsgrundlage nach GSVG : SchG Wien 9 C 509/84 v.12.7.1985

Die gemäss 115 Abs.1 Z.2 GSVG als Beitragszeiten anzusehenden Zeiten, für die Beiträge nach dem Handelskammer-Altersunterstützungsgesetz bis 31.12.1959 entrichtet worden sind, stellen keine Beitragsmonate der Pflichtversicherung iS des 123 Abs.2 Z.1 GSVG dar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.43 Pensionsversicherung (SV): Selbständig Erwerbstätige
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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