Bemessungsgrundlage nach GSVG : SchG Wien 9 C 509/84 v.12.7.1985
Die gemäss 115 Abs.1 Z.2 GSVG als Beitragszeiten anzusehenden Zeiten, für die Beiträge nach dem Handelskammer-Altersunterstützungsgesetz bis 31.12.1959 entrichtet worden sind, stellen keine Beitragsmonate der Pflichtversicherung iS des 123 Abs.2 Z.1 GSVG dar.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.43 Pensionsversicherung (SV): Selbständig Erwerbstätige
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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