Umsatzprovisionen als Sonderzahlung : VGH 85/08/0190 v.19.6.1986

Vertraglich zustehende Umsatzprovisionen, die jährlich im nachhinein abgerechnet werden, werden dadurch nicht schon zu Bezügen, die in grösseren Zeiträumen als den Beitragszeiträumen gewährt werden, also zu Sonderzahlungen. Massgebend ist vielmehr die Art des Anspruches der im allgemeinen seiner Wes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:12.12.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.2 Gehälter Dokument Nr. A-550708 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage