Zwei Drittel abgewiesen : 'Kein Recht auf Fristenlösung' im Landeskrankenhaus
Nur etwa ein Drittel der Frauen, die wegen eines Schwangerschaftsabbruchs 1985 auf die Frauenklinik des LKH Graz gekommen sind, konnten diesen auch wirklich durchführen lassen, wo sie den Launen und dem Gutdünken einer Kommission und des Klinikvorstandes ausgeliefert sind.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Volksstimme (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 06.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
329F ÖVP: Frauenbewegung 329F SPÖ: Frauenbewegung |
Region: | Steiermark
Österreich |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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