Zwei Drittel abgewiesen : 'Kein Recht auf Fristenlösung' im Landeskrankenhaus

Nur etwa ein Drittel der Frauen, die wegen eines Schwangerschaftsabbruchs 1985 auf die Frauenklinik des LKH Graz gekommen sind, konnten diesen auch wirklich durchführen lassen, wo sie den Launen und dem Gutdünken einer Kommission und des Klinikvorstandes ausgeliefert sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Volksstimme (1986)
Ort / Verlag / Datum:06.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
329F ÖVP: Frauenbewegung
329F SPÖ: Frauenbewegung
Region:Steiermark
Österreich
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Ablageschlagwort: 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht Dokument Nr. A-550188 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage