Austritt wegen unterkollektivvertraglicher Entlohnung : OGH 14 Ob 67/86 v.13.5.1986

Bei ungebührlicher Schmälerung des Entgelts behält der AN sein 'grundsätzliches' Austrittsrecht gemäss 26 Z.2 AngG bzw. 82 a lit. f GewO 1859 selbst dann, wenn er die Zahlungsrückstände durch längere Zeit hindurch hingenommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.2 Gehälter
331.2 Löhne
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei ungebührlicher Schmälerung des Entgelts behält der AN sein 'grundsätzliches' Austrittsrecht gemäss 26 Z.2 AngG bzw. 82 a lit. f GewO 1859 selbst dann, wenn er die Zahlungsrückstände durch längere Zeit hindurch hingenommen hat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog