Austritt wegen unterkollektivvertraglicher Entlohnung : OGH 14 Ob 67/86 v.13.5.1986
Bei ungebührlicher Schmälerung des Entgelts behält der AN sein 'grundsätzliches' Austrittsrecht gemäss 26 Z.2 AngG bzw. 82 a lit. f GewO 1859 selbst dann, wenn er die Zahlungsrückstände durch längere Zeit hindurch hingenommen hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.2 Gehälter
331.2 Löhne 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei ungebührlicher Schmälerung des Entgelts behält der AN sein 'grundsätzliches' Austrittsrecht gemäss 26 Z.2 AngG bzw. 82 a lit. f GewO 1859 selbst dann, wenn er die Zahlungsrückstände durch längere Zeit hindurch hingenommen hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |