Abfertigung, Erbe : ArbG Linz 1 Cr 208/85 v.9.4.1986

Ein Erbe, der durch bedingte Erbserklärung seine Haftung beschränken kann, ist nach 23 Abs.2 AngG nicht schutzwürdig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1986; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung (Arbeitnehmer)
347.65/.68 Erbrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ein Erbe, der durch bedingte Erbserklärung seine Haftung beschränken kann, ist nach 23 Abs.2 AngG nicht schutzwürdig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog