Beginn der Frist für die Kündigungsanfechtung durch den Arbeitnehmer selbst : EA Innsbruck Re 11/86 v.24.9.1986
Die Anfechtung kann vom gekündigten Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Ablauf der dem Betriebsrat eingeräumten Frist beim Einigungsamt erfolgen. Die einwöchige Anfechtungsfrist des Arbeitnehmers schliesst an die Anfechtungsfrist des Betriebsrates unmittelbar an / Da es sich bei den Fristen des...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Anfechtung kann vom gekündigten Arbeitnehmer innerhalb einer Woche nach Ablauf der dem Betriebsrat eingeräumten Frist beim Einigungsamt erfolgen. Die einwöchige Anfechtungsfrist des Arbeitnehmers schliesst an die Anfechtungsfrist des Betriebsrates unmittelbar an / Da es sich bei den Fristen des 105 Abs.4 zweiter und dritter Satz ArbVG um materiell-rechtliche Präklusivfristen handelt, ist gegen die Nichtwahrung der Anfechtungsfrist weder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäss 71 AVG zulässig noch eine 'Sanierung' im Hinblick auf den Umstand möglich, dass der Betriebsrat innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden Frist einen Anfechtungsantrag nicht erhoben hat. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |