Anspruch auf verkehrsbeschränkende Massnahmen : BVerwG v.4.6.1986
45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 StVO gewährt Schutz vor Strassenverkehrslärm nicht nur dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 21)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.811 Strassenverkehrsordnung
628.517.2 Lärmbekämpfung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 StVO gewährt Schutz vor Strassenverkehrslärm nicht nur dann, wenn dieser einen bestimmten Schallpegel überschreitet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |