Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht als Vorreiter und Vorbild?

Richterrecht / Gewohnheitsrecht / Übernahme durch Gesetzgeber / Weiterentwicklung eigener Rechtsfortbildung / Einschränkung von Richterrecht / Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Ergebnisse richterlicher Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht vom Gesetzgeber in keinem Fall vollständig abgelehnt worden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1986; Nr 32; S 2133-2141)
VerfasserIn: Hoyningen-Huene, Gerrick von
Ort / Verlag / Datum:20.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Richterrecht / Gewohnheitsrecht / Übernahme durch Gesetzgeber / Weiterentwicklung eigener Rechtsfortbildung / Einschränkung von Richterrecht / Die Untersuchung hat gezeigt, dass die Ergebnisse richterlicher Rechtsfortbildung im Arbeitsrecht vom Gesetzgeber in keinem Fall vollständig abgelehnt worden sind. Richterrechtlich entwickelte Grundsätze wurden vielmehr häufig in neuen gesetzlichen Regelungen übernommen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog