Passivrauchen als Gesundheitsrisiko

Mit der Novelle 1982 zum Arbeitnehmerschutzgesetz und der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung aus 1983 ist das Recht des Nichtrauchers zum Schutz vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, Unterkünften und in Aufenthaltsräumen verankert worden / 'Nichtraucher, die ge...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen - Österr Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundheit (1986; Nr 4)
Ort / Verlag / Datum:1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.84 Rauchen
614 Volksgesundheit
616-006 Krebs
361.1 Gesundheitsfürsorge
331.87 Arbeitsorganisation
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mit der Novelle 1982 zum Arbeitnehmerschutzgesetz und der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung aus 1983 ist das Recht des Nichtrauchers zum Schutz vor der Einwirkung von Tabakrauch am Arbeitsplatz, in Wohnräumen, Unterkünften und in Aufenthaltsräumen verankert worden / 'Nichtraucher, die gezwungen sind, 'mitzurauchen', sollten sich zur Wehr setzen. Die Raucher sollten doch einmal darüber nachdenken, ob ihnen wirklich das Recht zusteht, die Gesundheit ihrer Mitmenschen zu gefährden'.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog