Keine Familienbeihilfe für ein Kind in Strafhaft : VwGH 84/13/0121 v.18.12.1985 - FLAG: 2 Abs.5

Doch meint der Gesetzgeber mit 'vorübergehender Abwesenheit' nur eine freiwillige Abwesenheit und keine zwangsweise zur Verbüssung einer Strafhaft.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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