Anzuwendendes Recht und Gerichtszuständigkeit bei Auslandsbeschäftigung von Arbeitnehmern : OGH 14 Ob 81, 82/86 v.27.5.1986

Da 44 Abs.3 Internationales Privatrechtsgesetz (IPRG) bestimmt, dass eine Rechtswahl nur beachtlich ist, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde, reicht zum Unterschied von der allgemein für Schuldverhältnisse geltenden Regel des 35 Abs.1 IPRG eine schlüssige Rechtswahl nicht aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein