Anzuwendendes Recht und Gerichtszuständigkeit bei Auslandsbeschäftigung von Arbeitnehmern : OGH 14 Ob 81, 82/86 v.27.5.1986
Da 44 Abs.3 Internationales Privatrechtsgesetz (IPRG) bestimmt, dass eine Rechtswahl nur beachtlich ist, wenn sie ausdrücklich getroffen wurde, reicht zum Unterschied von der allgemein für Schuldverhältnisse geltenden Regel des 35 Abs.1 IPRG eine schlüssige Rechtswahl nicht aus.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.11.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
347.98 Gerichte: Zuständigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 341.9 Privatrecht, internationales | Dokument Nr. A-547983 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |