Arbeitnehmerbegriff im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz : VGH 85/11/0267 v.2.7.1986

Der Begriff des Arbeitnehmers im Sinne des Insolvenzentgeltsicherungsgesetzes (IESG) ist dem Arbeitsvertragsrecht entnommen. Es besteht keine Identität mit dem Begriff des Dienstnehmers im Sinne des Sozialversicherungsrechtes, und er entspricht auch nicht den von den Abgabenbehörden in wirtschaftlic...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:25.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.11 Arbeitnehmer
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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