Klage eines Kindes wegen Tschernobyl als zulässig anerkannt : Bundesrepublik soll haftbar gemacht werden, weil sie Bevölkerung nach Atomunfall verspätet und unzureichend informierte

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1986)
VerfasserIn: Arens, Roman
Ort / Verlag / Datum:27.11.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:621.311 Kernkraftwerke
347.9 Prozessverfahren
347.513 Schadenersatz
347.51:352/354 Haftung, öffentliche
Region:BRD
Sowjetunion
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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