Kosten für Aus-und Fortbildung des Betriebsrates - keine Werbungskosten : VGH 86/14/0114 und 86/14/0117 v.16.9.1986

Das Betriebsratsmitglied übt seine Funktion nicht im Interesse der Sicherung und Erhaltung seiner eigenen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit aus, sondern im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes / Die Fortzahlung des Entgeltes ist nicht Gegenleistung des Arbeitgebers für die Wahrnehmung der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:17.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
336.2.026 Steuerbegünstigungen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Betriebsratsmitglied übt seine Funktion nicht im Interesse der Sicherung und Erhaltung seiner eigenen Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit aus, sondern im Interesse der Arbeitnehmer des Betriebes / Die Fortzahlung des Entgeltes ist nicht Gegenleistung des Arbeitgebers für die Wahrnehmung der Aufgaben im Sinne des 38 ArbVG durch das Mitglied des Betriebsrates oder Vergütung für die Ausübung dieser Funktion, auf deren Erfüllung dem Arbeitgeber kein Anspruch zusteht.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog