Ordination einer Klage aus Produkthaftung : OGH 6 Nd 507/86 v.1.7.1986 - JN: 28

Schwächere Inlandsbeziehungen, wie der auf Grund eines fehlerhaften Produktes eingetretene Schadenserfolg, begründen die inländische Jurisdiktion nur unter der (weiteren) Voraussetzung des 28 Abs 1 Z.2 JN.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1986; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.51 Produkthaftpflicht
341.9 Privatrecht, internationales
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Schwächere Inlandsbeziehungen, wie der auf Grund eines fehlerhaften Produktes eingetretene Schadenserfolg, begründen die inländische Jurisdiktion nur unter der (weiteren) Voraussetzung des 28 Abs 1 Z.2 JN.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog