Schutzansprüche bei Gefährdung und Besorgnis
Der in seinem Recht Gefährdete kann auf Unterlassung klagen, wenn weitere Beeinträchtigungen 'zu besorgen' sind. Der Rechtsbegriff der 'Besorgnis' erscheint geeignet, die Reichweite subjektiver Abwehrrechte auch dann näher zu bestimmen, wenn der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht d...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.03 Rechtsschutz
340.131 Rechtsstaat 35.07 Verwaltung, öffentliche 342.72/.73 Freiheit |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der in seinem Recht Gefährdete kann auf Unterlassung klagen, wenn weitere Beeinträchtigungen 'zu besorgen' sind. Der Rechtsbegriff der 'Besorgnis' erscheint geeignet, die Reichweite subjektiver Abwehrrechte auch dann näher zu bestimmen, wenn der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht durch abstrakte Gefährdungsnormen oder Verfahrensregelungen nachkommt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |