Schutzansprüche bei Gefährdung und Besorgnis

Der in seinem Recht Gefährdete kann auf Unterlassung klagen, wenn weitere Beeinträchtigungen 'zu besorgen' sind. Der Rechtsbegriff der 'Besorgnis' erscheint geeignet, die Reichweite subjektiver Abwehrrechte auch dann näher zu bestimmen, wenn der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1986; Nr 20)
VerfasserIn: Sommer, Herbert
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.03 Rechtsschutz
340.131 Rechtsstaat
35.07 Verwaltung, öffentliche
342.72/.73 Freiheit
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der in seinem Recht Gefährdete kann auf Unterlassung klagen, wenn weitere Beeinträchtigungen 'zu besorgen' sind. Der Rechtsbegriff der 'Besorgnis' erscheint geeignet, die Reichweite subjektiver Abwehrrechte auch dann näher zu bestimmen, wenn der Gesetzgeber seiner Schutzpflicht durch abstrakte Gefährdungsnormen oder Verfahrensregelungen nachkommt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog