Gleichberechtigung bei der Alterssicherung

Die rechtliche Gleichheit ist weitgehend realisiert geblieben ist vor allem die faktische Benachteiligung, dass die Kindererziehung rentenrechtlich nur unzureichend als wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des Generationenvertrages gewertet wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1986; Nr 10; S 950-958)
VerfasserIn: Ruland, Franz
Ort / Verlag / Datum:10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frauen: Gleichberechtigung
368.43 Pensionsversicherung (SV)
372 Kindererziehung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die rechtliche Gleichheit ist weitgehend realisiert geblieben ist vor allem die faktische Benachteiligung, dass die Kindererziehung rentenrechtlich nur unzureichend als wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung des Generationenvertrages gewertet wird.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog