Der Beamte als Urheber
Die Verwertungsrechte des Urheberrechtsgesetz sind 'Eigentum' i. S. des Art.14 I 1 GG Einschränkungen dieses Grundrechts durch gesetzliche Regelungen müssen durch Belange der Allgemeinheit legitimiert sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1986; Nr 43; S 2688-2692)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.78 Urheberrecht
342.7 Grundrechte 35.08 Dienst, öffentlicher 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die Verwertungsrechte des Urheberrechtsgesetz sind 'Eigentum' i. S. des Art.14 I 1 GG Einschränkungen dieses Grundrechts durch gesetzliche Regelungen müssen durch Belange der Allgemeinheit legitimiert sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |