Einzelfragen zu 12 Abs.3 MRG.7
Der Ansicht Schauers und der herrschenden Lehre, dass die Mietrechte bereits mit der sachenrechtlichen Verfügung über das Unternehmen übergehen, ist daher zuzustimmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Immobilien-Zeitung (1986; Nr 19; S 351-354)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 10.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz 65.016 Unternehmerwechsel |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Ansicht Schauers und der herrschenden Lehre, dass die Mietrechte bereits mit der sachenrechtlichen Verfügung über das Unternehmen übergehen, ist daher zuzustimmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |