Einzelfragen zu 12 Abs.3 MRG.7

Der Ansicht Schauers und der herrschenden Lehre, dass die Mietrechte bereits mit der sachenrechtlichen Verfügung über das Unternehmen übergehen, ist daher zuzustimmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Immobilien-Zeitung (1986; Nr 19; S 351-354)
VerfasserIn: Gabler, Michael
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.453 Mietrecht
351.778.542 Mieterschutz
65.016 Unternehmerwechsel
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Ansicht Schauers und der herrschenden Lehre, dass die Mietrechte bereits mit der sachenrechtlichen Verfügung über das Unternehmen übergehen, ist daher zuzustimmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog