Aufrechnung von unter 6 DNHG fallenden Schadenersatzforderungen : OGH 14 Ob 126/86 v.15.7.1986
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird aus der Rückwirkung auch die Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung abgeleitet, wenn die Verjährung erst nach der Aufrechnungslage eingetreten ist. Die Frist des 6 DNHG ist keine Verjährungsfrist, sondern eine auch von Amts weg...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1986)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.10.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird aus der Rückwirkung auch die Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung abgeleitet, wenn die Verjährung erst nach der Aufrechnungslage eingetreten ist. Die Frist des 6 DNHG ist keine Verjährungsfrist, sondern eine auch von Amts wegen wahrzunehmende Ausschlussfrist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |