Aufrechnung von unter 6 DNHG fallenden Schadenersatzforderungen : OGH 14 Ob 126/86 v.15.7.1986

Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird aus der Rückwirkung auch die Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung abgeleitet, wenn die Verjährung erst nach der Aufrechnungslage eingetreten ist. Die Frist des 6 DNHG ist keine Verjährungsfrist, sondern eine auch von Amts weg...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung wird aus der Rückwirkung auch die Wirksamkeit der Aufrechnung mit einer verjährten Gegenforderung abgeleitet, wenn die Verjährung erst nach der Aufrechnungslage eingetreten ist. Die Frist des 6 DNHG ist keine Verjährungsfrist, sondern eine auch von Amts wegen wahrzunehmende Ausschlussfrist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog