Verfall von Überstundenentlohnungsansprüchen nach dem Gastgewerbe-Kollektivvertrag bei Überstundenpauschale : OGH 14 Ob 98, 99/86 v.1.7.1986

Wenn der Arbeitgeber und die Ferialpraktikanten ein Überstundenpauschale vereinbart haben, ist die monatliche Anführung der Überstunden zum Zwecke der Lohnabrechnung trotz der Punkte 6 und 4 des KV nicht erforderlich.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:28.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
37.018.7 Ferialpraxis
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivverträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn der Arbeitgeber und die Ferialpraktikanten ein Überstundenpauschale vereinbart haben, ist die monatliche Anführung der Überstunden zum Zwecke der Lohnabrechnung trotz der Punkte 6 und 4 des KV nicht erforderlich.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog