Kündigung wegen Nichtbeachtung der Bekleidungsvorschriften : OGH 4 Ob 179/85 v.18.2.1986

Gemäss 58 Abs.3 lit. d Dienst-und Besoldungsordnung (DBO) für die Angestellten der Privatbahnen ist unter anderem pflichtwidriges Verhalten im Dienst ein Kündigungsgrund.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1986)
Ort / Verlag / Datum:17.10.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
656.2-05 Eisenbahner
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Gemäss 58 Abs.3 lit. d Dienst-und Besoldungsordnung (DBO) für die Angestellten der Privatbahnen ist unter anderem pflichtwidriges Verhalten im Dienst ein Kündigungsgrund.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog