Direktvertrieb und Haustürwiderrufsgesetz : Zivil-und wettbewerbsrechtliche Probleme

Als unverändert unlauter sind danach diejenigen Verhaltensweisen im Direktvertrieb zu qualifizieren, bei denen die unzumutbare Belästigung den Kern des Unlauterkeitsvorwurfs ausmacht / Für den Bereich der sonstigen, nicht zur Werbung im Todesfall zählenden Haustürgeschäfte bestätigt sich die von der...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1986; Nr 9; S 45-455)
VerfasserIn: Ulmer, Peter
Ort / Verlag / Datum:09.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
381.26 Handelsvertreter
347.45 Konsumentenschutz
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Als unverändert unlauter sind danach diejenigen Verhaltensweisen im Direktvertrieb zu qualifizieren, bei denen die unzumutbare Belästigung den Kern des Unlauterkeitsvorwurfs ausmacht / Für den Bereich der sonstigen, nicht zur Werbung im Todesfall zählenden Haustürgeschäfte bestätigt sich die von der bisher h. M. vertretene Ansicht, dass sie nur beim Hinzutreten besonderer Unlauterkeitsmomente von 1 UWG erfasst werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog