Die Entwicklung der rechtlichen Behandlung der künstlichen Befruchtung in den USA
Homologe und heterologe Insemination sind weitgehend in der medizinischen Praxis akzeptiert. Bei homologer Insemination ist der Ehemann als der biologische Vater des Kindes anerkannt. Ein solches Kind hat alle gesetzlichen Rechte aus dieser Beziehung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Familienrecht (1986; Nr 9; S 859-863)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 61:34.096 Medizin: Rechtsprobleme
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Region: | USA
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Homologe und heterologe Insemination sind weitgehend in der medizinischen Praxis akzeptiert. Bei homologer Insemination ist der Ehemann als der biologische Vater des Kindes anerkannt. Ein solches Kind hat alle gesetzlichen Rechte aus dieser Beziehung. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |